Stornierungen

RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Schloss Etelsen geschlossenen Vertrag (als Vertrag gilt in diesem Fall eine unterschriebene Auftragsbestätigung oder per Mail zugestimmte/freigegebene Leistung)  bedarf der Zustimmung des Schloss Etelsens in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete, Catering und auch u.a. die Getränke aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen  auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

2. Sofern zwischen dem Schloss Etelsen und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Schloss Etelsen auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Schloss Etelsen in Textform ausübt.

3. Sollte zwischen dem Schloss Etelsen und dem Kunden kein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart worden sein, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zur Raummiete folgende Annullationsgebühren (entgangener Umsatz) in Rechnung zu stellen, insofern eine Weitervermietung nicht möglich war:
Bei einem Rücktritt 12-8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 30% des Umsatzes in Rechnung gestellt.
Bei einem Rücktritt 8-4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Umsatzes in Rechnung gestellt.
Bei einem Rücktritt 4-2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 80% des Umsatzes in Rechnung gestellt.
Bei einem Rücktritt 2 Wochen vor und bis Veranstaltungsbeginn werden 100% des Umsatzes in Rechnung gestellt.

4. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: 100 % des Menüpreises + 50% der Getränkepauschale x Personenzahl. War für das Menü oder die Getränke noch kein Preis vereinbart oder war noch kein Menü festgelegt, wird das preiswerteste 3-Gang Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt und ebenfalls 50% davon für den Getränkeausfall berechnet. Bei der Vereinbarung „Getränke nach Verbrauch“ werden 30,00 € Brutto als Pauschalausfall für die Getränke in Rechnung gestellt.

5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so erfolgt die Berechnung des Umsatzes nach der Formel: Tagungspauschale x Personenzahl.

6. Bei der Reservierung von Zimmern im Rahmen einer Veranstaltung gelten die gleichen oben genannten Stornierungsgebühren (siehe Punkt 3). Es werden nur die Zimmer in Ansatz gebracht, die nicht vermietet/weiterverkauft werden können.

7. Bei einer Reduzierung der Personenanzahl oder der Zimmeranzahl gelten die folgenden Abstufungen: 
Bei einer Reduzierung 8-4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Umsatzes in Rechnung gestellt.
Bei einer Reduzierung 4-2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 80% des Umsatzes in Rechnung gestellt.
Bei einer Reduzierung 2 Wochen vor und bis Veranstaltungsbeginn werden 100% des Umsatzes in Rechnung gestellt.
Die schriftlich festgehaltene Personen- und/oder Zimmeranzahl, die auf dem abgeschlossenen Vertrag steht, wird als Ausgangswert genommen. Die Berechnung des Umsatzes: siehe Punkt 4. 

8. Stornierungen jeglicher Art müssen vom Veranstalter (Gast) in schriftlicher Form getätigt und vom Schloss Etelsen schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erhalten.

9. Die Schloss Etelsen GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen (Kaution) vom Mieter/Kunden zu verlangen. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart, ist eine erste Zahlung von 80% der Vertragssumme inkl. MwSt. nach Rechnungserhalt drei Monate vor der Veranstaltung fällig.